Neues BMF-Schreiben zu Kosten für Baumaßnahmen
Frühzeitige Steuerberatung ist jetzt entscheidend!
Sind Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar? Oder sind die Kosten als Anschaffungskosten, Herstellungskoste oder anschaffungsnahe Herstellungskosten nur über die Gebäudeabschreibung zu berücksichtigen?
Genau diese Abgrenzung sorgt in der Beratungspraxis regelmäßig für Streit mit dem Finanzamt – vor allem beivermieteten Immobilien und betrieblichen Gebäuden. Besonders kritisch ist die Frage, ob bei Baumaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung die 15-%-Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG überschritten wird.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26.01.2026 hat die Finanzverwaltung ihre Vorgaben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten präzisiert. Die neuen Grundsätze gelten für alle künftigen und noch offenen Fälle.
Für Steuerberater bedeutet das: Mandanten sollten möglichst vor Beginn der Baumaßnahme beraten werden. Denn nur wenn Nachweise, Fotos, Kostenvoranschläge und Dokumentationen rechtzeitig gesichert werden, lässt sich der gewünschte Sofortabzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben fundiert vertreten.
AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht stellt Ihnen das neue BMF-Schreiben in einer kompakten Sonderausgabe vor und zeigt die Konsequenzen für die Beratungspraxis.
Erfahren Sie unter anderem,
- wann Sanierungskosten, Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen sofort abziehbar sind,
- wann anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vorliegen,
- wie die 15-%-Grenze bei Gebäuden zu prüfen ist,
- wie die Finanzverwaltung zwischen Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen unterscheidet,
- welche Nachweise Ihre Mandanten sichern sollten,
- wie Sie frühzeitig die steuerlich günstigste Vorgehensweise bei Baumaßnahmen abstimmen.
Testen Sie AStW jetzt kostenlos und sichern Sie sich Ihre Gratis-Sonderausgabe zur steuerlichen Beratung bei Instandsetzung, Modernisierung und Sanierungskosten.
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